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Das Wichtigste auf einen Blick

Wer von seinem behandelnden Arzt zum Radiologen überwiesen wird, hat häufig zahlreiche Fragen rund um die Untersuchungsverfahren und die individuelle Situation. Wir besprechen alle Ihre Fragestellungen gerne persönlich mit Ihnen. Vorab bieten wir Ihnen hier ausgewählte Kerninformationen, die Ihnen im Vorwege Ihres Besuchs bei uns bereits das Wichtigste beantworten sollen.

Häufige Fragen

Das Wichtigste, was Sie über CT und MRT wissen sollten

Was ist der Unterschied zwischen Computertomographie (CT) und Magnetresonanztomographie (MRT)?

Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Verfahren beruht auf der unterschiedlichen Art der Bildgewinnung. Bei der CT werden zur Bildgewinnung Röntgenstrahlen eingesetzt, die durch Computerberechnung Schnittbilder der untersuchten Körperregion ergeben. Bei der MRT werden ebenfalls Schnittbilder der untersuchten Körperregion gewonnen, wobei die hierzu notwendigen Bilddaten nicht durch Röntgenstrahlen, sondern durch ein starkes Magnetfeld und die Benutzung von elektromagnetischen Wellen („Radiowellen“) gewonnen werden.

Was ist die „bessere“ Untersuchung?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern hängt von der jeweiligen klinischen Fragestellung ab. Jedes der beiden Verfahren hat seine spezifischen Vorteile.

Ich habe allgemeine Fragen zur CT und MRT – wie erhalte ich bei Ihnen Auskunft?

In den Abschnitten Kernspintomographie und Computertomographie haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengestellt. Alles, was darüber hinausgeht, beantworten wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.

Ist eine Vorbereitung für die Untersuchung notwendig bzw. muss ich nüchtern zur Untersuchung kommen?

Das hängt von der geplanten Untersuchung ab. Bei Untersuchungen mit eventueller Kontrastmittelgabe empfehlen wir ca. 2 bis 3 Stunden Nahrungskarenz vor der Untersuchung, da es bei der Kontrastmittelgabe zu gelegentlicher Übelkeit und Erbrechen kommen kann.

Nähere Informationen dazu finden Sie auch unter Kernspintomographie und Computertomographie.

Ist meine Fahrtüchtigkeit nach der Untersuchung beeinträchtigt?

In der Regel nach beiden Untersuchungen nicht. Nur wenn Sie unter Angst vor engen Räumen (Klaustrophobie) oder unter einer Kontrastmittelunverträglichkeit leiden und daher eine zusätzliche Medikamentengabe notwendig wurde, ist Ihre Fahrtüchtigkeit durch diese Medikamente nicht mehr gegeben.

Bestehen Wartezeiten bzw. wie lange werde ich in der Praxis sein?

Wir bemühen uns, die Wartezeiten vor der Untersuchung durch eine Optimierung der Terminplanung möglichst gering zu halten. Durch nicht vorhersehbare Umstände, wie z.B. dringende Notfall-Untersuchungen oder erhöhtem Zeitbedarf, der sich in einer Untersuchung bei unerwarteten Befunden ergibt, lassen sich Wartezeiten jedoch nicht immer vermeiden. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn es im Ausnahmefall zu einer längeren Wartezeit kommen sollte. Wir denken, dass ein optimaler Untersuchungsumfang bzw. eine sofortige Untersuchung bei Notfall-Patienten letztendlich auch in Ihrem eigenen Interesse ist, denn auch Sie könnten hiervon betroffen sein! Generell lässt sich sagen: Die Aufenthaltsdauer in der Praxis richtet sich nach der klinischen Fragestellung und dem hierzu notwendigen Untersuchungsumfang. Sie beträgt inklusive der Untersuchungsvorbereitung und der Untersuchung selbst zwischen 1 und bis zu 3 Stunden.

Bekomme ich den Befund gleich mit?

Im Anschluss an Ihre Untersuchung findet in der Regel ein Arztgespräch mit Besprechung des Untersuchungsbefundes statt. In dringlichen Fällen wird ein schriftlicher (Kurz-)Befund am Untersuchungstag ausgehändigt. In den übrigen Fällen wird der ausführliche schriftliche Befund per Fax (ggf. auch per Post) an Ihren zuweisenden Arzt geschickt. Dies dauert ca. 1 bis 2 Arbeitstage.

Können Sie mir eine Therapieempfehlung geben?

In der Regel nicht. Therapieentscheidungen sind Aufgabe Ihres behandelnden Arztes (dem Kollegen, der Sie an uns überwiesen hat). Er wird nach Erhalt Ihres Untersuchungsergebnisses alles sorgfältig mit Ihnen besprechen. Aufgabe eines Radiologen ist die Sicherung seiner Diagnose durch entsprechende, reproduzierbare Untersuchungsmaßnahmen.

Kann ich auf eigenen Wunsch Untersuchungen veranlassen?

Prinzipiell ja, allerdings schränken die Kassen den Wunsch auf Untersuchungen auf das medizinisch Notwendige ein. Damit Sie aber trotzdem die Möglichkeit haben, individuell vorzusorgen, zum Beispiel durch eine MR-Mammographie oder eine Prostata-MRT (siehe Wunschleistungen), bietet unsere Praxis die Möglichkeiten sogenannter IGEL-Leistungen.

Links

Surftipps rund um gesundheitliche Themen

Leitlinien der Bundesärztekammer zu den Themen Röntgen, Computertomographie, Kernspintomographie www.bundesaerztekammer.de
Deutsche Krebsgesellschaft e.V. www.krebsgesellschaft.de
Blaue Ratgeber der Deutschen Krebshilfe e.V. www.krebshilfe.de
Deutsche Röntgengesellschaft www.drg.de
Verbund Radiologisch Nuklearmedizinischer Zentren – VRNZ www.vrnz.de